Oö. LBG
Gliederung
14. ABSCHNITT Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 152 § 152 Vollziehung
(1) Die Vollziehung dieses Landesgesetzes obliegt - unbeschadet der Zuständigkeit weisungsfreier Verwaltungsbehörden und Organe und unbeschadet der Zuständigkeit der Bildungsdirektion nach § 45a - der Landesregierung, soweit nicht im Bereich des inneren Dienstes (insbesondere der §§ 16, 46 bis 52, 54, 56, 57 Abs. 2 und 3, 60 bis 62, 64 Abs. 2 dritter und vierter Satz sowie Abs. 3 und 4, 66, 68, 76 Abs. 1, 89 bis 93, 94 Abs. 2 Z 1, 129, 130 und 131 Abs. 1 und 2 erster Satz beim Amt der Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften) die Zuständigkeit des Landeshauptmannes (Landesamtsdirektors) gegeben ist. (Anm: LGBl.Nr. 8/1998, 94/1998, 22/2001, 100/2011, 108/2011, 47/2019)
(2) Dienstbehörde ist unbeschadet der Zuständigkeit weisungsfreier Verwaltungsbehörden, der Bildungsdirektion und des Landeshauptmannes (Landesamtsdirektors) die Landesregierung. (Anm: LGBl.Nr. 47/2019)
§ 152 Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 152 § 152Vollziehung
(1) Die Vollziehung dieses Landesgesetzes obliegt - unbeschadet der Zuständigkeit weisungsfreier Verwaltungsbehörden und Organe und unbeschadet der Zuständigkeit der Bildungsdirektion nach § 45a - der Landesregierung, soweit nicht im Bereich des inneren Dienstes (insbesondere der §§ 16, 46 bis 52, 5…
§ 93b § 93bVerwendung in mehreren Dienststellen
…Dabei ist, soweit dies erforderlich ist, das Einvernehmen mit den Leiterinnen und Leitern der Nebendienststellen herzustellen. Kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet das nach § 152 zuständige Organ. (2) Die Zuweisung zu einer oder mehreren Nebendienststellen erfolgt mittels Weisung. Hat eine nicht bloß vorübergehende (§ 91) Zuweisung auch eine weitere…
§ 129 § 129Disziplinaranzeige
…Ergibt sich der begründete Verdacht einer Dienstpflichtverletzung, so ist nach Durchführung der allenfalls zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts erforderlichen Erhebungen der Dienstbehörde nach § 152 Disziplinaranzeige an die oder den Vorsitzenden der Disziplinarkommission zu erstatten, wenn eine Belehrung oder Ermahnung mit Rücksicht auf die Art und Schwere der Verfehlung, auf…
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