Entfallen (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
§ 25d Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 25d § 25dSonderbestimmungen für Bedienstete, die sich bis zumIn-Kraft-Treten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 zurDienstprüfung nach der Dienstprüfungsverordnung,LGBl. Nr. 67/1996, angemeldet haben
…angemeldet haben, gilt die bis zum In-Kraft-Treten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 hinsichtlich der Dienstausbildung geltende Rechtslage mit der Maßgabe, dass § 19 Oö. LBG in der Fassung des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 anzuwenden ist; die Verpflichtung nach § 25c Abs. 1 wird dadurch nicht berührt. (2) Im…
§ 25a § 25aSonderbestimmungen für Vertragsbedienstete,für die das Oö. GG 2001 nicht anzuwenden ist
…Vertragsbedienstete nach Abs. 1 mit Zustimmung des Dienstgebers mit Aufgaben, die einer höheren Entlohnungsgruppe entsprechen, betraut oder in eine höhere Entlohnungsgruppe gemäß § 19 Oö. LVBG überstellt und hat sie oder er die Dienstprüfung gemäß den bis zum In-Kraft-Treten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2005 geltenden Bestimmungen bereits erfolgreich…
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