LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden3. ABSCHNITT Behördenorganisation in den übrigen Gemeinden § 14 Gemeindewahlbehörde; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung§ 16

§ 16§ 16 Mitwirkung der Bezirkswahlbehörde

In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date