LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 20142. HAUPTSTÜCK LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE6. ABSCHNITT ERZIEHUNGSHILFEN3. Unterabschnitt Kostentragung § 52 Kosten der Unterstützung der Erziehung§ 55

§ 55§ 55 Übergang von Rechtsansprüchen

In Kraft seit 24. Dezember 2024
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