LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 20142. HAUPTSTÜCK LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE6. ABSCHNITT ERZIEHUNGSHILFEN3. Unterabschnitt Kostentragung § 52 Kosten der Unterstützung der Erziehung§ 52
In Kraft seit 01. Mai 2014
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