LandesrechtOberösterreichLandesesetzeLandesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden10. Abschnitt Gebarung und Vermögensverwaltung § 58 Voranschlag und Rechnungsabschluss§ 61

§ 61§ 61 Deckung des Aufwands

In Kraft seit 05. Juni 2025
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