LandesrechtOberösterreichLandesesetzeLandesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden4. Abschnitt Leistungen § 14 Leistungen§ 17

§ 17§ 17 Miteinbeziehung in die Krankenfürsorge während der Schul- und Berufsausbildung als freiwillige Leistung

In Kraft seit 05. Juni 2025
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