Auf Datenschutzbeauftragte von Behörden oder öffentlichen Stellen, die in die Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung fallen, ist § 5 Abs. 1 bis 3 Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019, sinngemäß anzuwenden.
(Anm.: LGBl.Nr. 41/2000, 90/2013, 55/2018, 88/2019)
§ 26 Oö. IDG · Oö. IDG · Oö. Informations- und Datenschutzgesetz
§ 26 § 26Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck von Ehrungen
…personenbezogene Daten von geehrten oder für eine Ehrung vorgesehenen Personen zu verarbeiten, soweit vorhanden und zulässig einschließlich der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen nach §§ 9 ff. E Government-Gesetz: 1. Identitätsdaten; 2. Adress- und Kontaktdaten; 3. Familienstand; 4. Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Partnerschaft; 5. Bilddaten…
§ 26b § 26bVerarbeitung personenbezogener Daten bei der Gewährung von Leistungen im Sinn des Transparenzdatenbankgesetzes 2012
…Geldleistungen aus öffentlichen Mitteln an natürliche und nicht natürliche Personen, sofern a) diese die erhaltenen Mittel in Form von Sachleistungen im Sinn der Z 9 an Dritte weitergeben und b) die dahinterstehenden Begünstigten entweder identifizierbar sind oder der den einzelnen Begünstigten zukommende Vorteil bezifferbar ist; 8. Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten…
§ 26a § 26aVerarbeitung personenbezogener Daten zur Förderung politischer Mitwirkung
…berechtigt, folgende personenbezogene Daten von auch im Zufallsverfahren ausgewählten Personen zu verarbeiten, soweit vorhanden und zulässig einschließlich der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen nach §§ 9 ff. E Government-Gesetz: 1. Identitätsdaten; 2. Adress- und Kontaktdaten. (2) Zu dem im Abs. 1 genannten Zweck sind das Land Oberösterreich und die…
§ 26c § 26cVerarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck des geordneten Gebarungsvollzugs
…Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Geburtsname, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Sterbedatum, soweit vorhanden und zulässig jeweils einschließlich der Verarbeitung der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) nach §§ 9 ff. E Government-Gesetz. (3) Die automationsunterstützte Datenverarbeitung kann im Weg der jeweiligen Schnittstellen der registerführenden Stellen zum Register- und Systemverbund nach § 1…
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