§ 161 (Verfassungsbestimmung) — Oö. GDG 2002
(1) Die Gemeinde hat für seine (ihre) Beamten (Beamtinnen) als Dienstgeberanteil einen Pensionskassenbeitrag in der Höhe von 3% der Bemessungsgrundlage gemäß § 162 Abs. 2 zu entrichten. Die Regelung über die Höchstbemessungsgrundlage gemäß § 162 Abs. 4 ist nicht anzuwenden.
(1a) Die Gemeinde hat für seine (ihre) Beamten (Beamtinnen), die nach dem 31. Dezember 1950 geboren wurden, sofern diese keine Erklärung nach § 209 Abs. 9 abgegeben haben, zum Pensionskassenbeitrag nach Abs. 1 als Dienstgeberanteil einen zusätzlichen Pensionskassenbeitrag in der Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage (§ 162 Abs. 2) zu entrichten. Die Regelung über die Höchstbemessungsgrundlage gemäß § 162 Abs. 4 ist nicht anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 143/2005)
(2) Der Beamte (Die Beamtin) kann zusätzlich zum Dienstgeberanteil einen Dienstnehmeranteil bis zur Höhe des Dienstgeberanteils, jedenfalls bis zu der im § 108a Einkommensteuergesetz 1988 festgelegten Höhe an die Pensionskasse entrichten. (Anm: LGBl.Nr. 13/2006)
(3) Auf die Pensionskassenvorsorge für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zur Gemeinde sind die Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes anzuwenden, soweit in diesem Landesgesetz nichts anderes bestimmt ist.
§ 242 Oö. GDG 2002 · Oö. GDG 2002 · Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002
§ 242 In-Kraft-Treten
…54 Abs. 6, § 57 Abs. 3, § 77 Abs. 4, § 152 Abs. 9 und § 161 treten mit 1. Juli 2002 in Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 76/2021)…
§ 161 (Verfassungsbestimmung)
Pensionskasse für Beamte (Beamtinnen) (1) Die Gemeinde hat für seine (ihre) Beamten (Beamtinnen) als Dienstgeberanteil einen Pensionskassenbeitrag in der Höhe von 3% der Bemessungsgrundlage gemäß § 162 Abs. 2 zu entrichten. Die Regelung über die Höchstbemessungsgrundlage gemäß § 162 Abs. 4 ist nich…
§ 208 Jubiläumszuwendung
… 160 oder zum Zeitwertkonto nach § 112b Abs. 2b oder die Aufnahme des Beamten (der Beamtin) in eine Pensionskasse nach § 161 Abs. 1 schließt die Zuerkennung einer Jubiläumszuwendung aus. (Anm: LGBl.Nr. 76/2021) (7) Liegen jedoch zwischen dem Tag des Beitritts des (der) Vertragsbediensteten zur…
§ 238c Sonderbestimmungen für Optanten (Optantinnen) gemäß § 165a Oö. GBG 2001
…1) Für Bedienstete, die die Option gemäß § 165a Oö. GBG 2001 oder § 234 rechtswirksam erklärt haben, gelten - soweit landesgesetzlich nicht anderes bestimmt ist - die Abs. 2 bis 10. ( Anm.: LGBl.Nr…
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