§ 3a § 3a
In Kraft seit 01. November 2024
Up-to-date
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 85/2024).
Fischereigesetz 2002
§ 21 4. Abschnitt
…Anwendung der Abs. 2 und 3 auf Wassertierarten, für die gemäß Abs. 1 zweiter Satz Schonzeiten und Mindestlängen festgesetzt sind, ist § 3a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 anzuwenden. (7) Auf Antrag des Bewirtschafters kann der Landesfischereiverband zum Erhalt der Population den Fang und die Entnahme von geschonten…
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