LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025§ 120

§ 120§ 120

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

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