Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 120 § 120
…§ 120 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde Die Angelegenheiten, die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes besorgt werden, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.…
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