LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025IX. Abschnitt Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete, die in einer Gemeinde als Lehrling ausgebildet wurden§ 116

§ 116§ 116

In Kraft seit 01. Januar 2025
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