Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle (§ 8) sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 5) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten (§ 6) beteiligt ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal (§ 1 TDBG 2012) abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich ist.
§ 13 NÖ FTG 2025 · NÖ FTG 2025 · NÖ Fördertransparenzgesetz 2025
§ 13 Transparenzportalabfrage
…Um unerwünschte Doppel- bzw. Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden und einen effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, haben abfrageberechtigte Stellen (§ 9), sofern dies zur Erfüllung des Überprüfungszwecks gemäß § 2 TDBG 2012 notwendig ist, spätestens vor Gewährung einer Förderung gemäß § 4 eine…
§ 16 Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank
… März 2021, S. 35, für Datenverarbeitungstätigkeiten, die Datenquellen gemäß § 23 TDBG 2012 bereitstellen. (2) Sofern eine Abfrageberechtigte Stelle (§ 9) personenbezogene Daten für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet, ist sie Empfängerin gemäß Art. 4 Z 9 DSGVO; erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten…