(1) In dem einen Teil des Landesvoranschlages bildenden Stellenplan dürfen Planstellen für Lehrpersonen nur in der zur Bewältigung der Aufgaben des Landes Tirol auf dem Gebiet der Musikpädagogik an den Landesmusikschulen und am Landeskonservatorium zwingend notwendigen Art und Anzahl vorgesehen werden.
(2) Durch Abs.1 werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstgeber und den Lehrpersonen nicht berührt.
§ 66 MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 66 § 66
…Karenzurlaubes nach dem Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 oder dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 bleibt für Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, wirksam. (3) Die Zeit eines Karenzurlaubes nach § 65 Abs. 4 lit. a wird mit dem Tag des Wiederantrittes des Dienstes zur Hälfte für…
§ 114 § 114
…auf den Ersatz des Mehraufwandes folgende Bestimmungen der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, sinngemäß Anwendung: a) § 2 Abs. 2 und 3 , b) § 3 Abs. 1 mit Ausnahme der lit. a und c, 2 sowie 5 mit der Maßgabe, dass jede Landesmusikschule bzw…
§ 111 § 111
…Wochengeld nach § 162 ASVG (fiktiv) erfüllt hat, Anspruch auf eine Beitragsleistung in Höhe von 1,53 v.H. des Kinderbetreuungsgeldes nach den §§ 3 Abs. 1, 5a Abs. 1, 5b Abs. 1, 5c Abs. 1 und 24a Abs. 1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes , d) die §…
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