§ 119a Diskriminierungsverbot — MDG
Eine Lehrperson darf wegen der Inanspruchnahme oder beabsichtigten Inanspruchnahme
a) einer Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes nach § 70,
b) eines Pflegekarenzurlaubes nach § 68,
c) einer Pflegefreistellung nach § 71,
d) einer Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach § 71a,
e) eines Karenzurlaubes nach dem Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 oder Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005,
f) einer Familienhospizfreistellung nach § 72,
g) einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Tiroler Mutterschutzgesetz 2005 oder Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005,
h) einer Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes nach § 58 oder
i) einer Pflegeteilzeit nach § 61
nicht schlechter gestellt werden, als eine Lehrperson, der davon nicht Gebrauch macht; insbesondere darf sie aufgrund der Inanspruchnahme oder beabsichtigten Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme weder gekündigt noch entlassen werden.
§ 119c MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 119c Benachteiligungsverbot
…1) Die Lehrperson darf als Reaktion auf eine Beschwerde oder die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes nach § 119a nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. (2) Folgende Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 sind sinngemäß anzuwenden: a) hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Verletzung des…
§ 119b Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes
…1) Hinsichtlich a) der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 119a und b) der Bemessung des Schadenersatzes gelten die §§ 13 bis 16, 18, 19 und 21 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 sinngemäß. (2…
§ 119d Aufgaben der Gleichbehandlungskommission, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Vertrauenspersonen
…Diskriminierungsverbot für Eltern und pflegende Angehörige obliegt a) der Gleichbehandlungskommission 1. die Beratung der Landesregierung in Fragen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot nach § 119a, 2. die Erstellung von Gutachten darüber, ob eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 119a vorliegt, 3. die Begutachtung von Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen…
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