§ 186 Belohnung — MagBeG
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können den Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gezahlt werden.
§ 186 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 186 Belohnung
…Belohnung § 186 Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können den Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gezahlt werden.…
§ 178 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
…Feiertagszulage, § 182) x x 4. Journaldienstzulage (§ 183) x x 5. Bereitschaftsentschädigung (§ 184) x x 6. Mehrleistungszulage (§ 185) x - 7. Belohnung (§ 186) x x 8. Erschwerniszulage (§ 187) x - 9. Gefahrenzulage (§ 188) x - 10. Aufwandsentschädigung (§ 189) x x 11. Fehlgeldentschädigung (§ 190) x x 12…
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