§ 2 Ziele der Landwirtschaftskammer
§ 2 Ziele der Landwirtschaftskammer — LWK-G
Ziele der Tätigkeit der Landwirtschaftskammer sind insbesondere:
1. eine ökologische, kreislauforientierte und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft;
2. eine leistungsfähige, marktorientierte und innovative Land- und Forstwirtschaft, die ein entsprechendes Einkommen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen ermöglicht;
3. eine Land- und Forstwirtschaft, die die soziale Absicherung und eine entsprechende Lebensqualität der Land- und Forstwirte und der bäuerlichen Familien gewährleistet;
4. eine Land- und Forstwirtschaft, die vor allem von bäuerlichen Familienbetrieben als Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe getragen wird, wobei den ökologischen Produktionsweisen, einer artgerechten Tierhaltung und der Kooperation mit den anderen Bereichen der Wirtschaft ein hoher Stellenwert zukommt;
5. die Sicherung einer nachhaltigen Produktion von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
6. die Forcierung der Energie- und Rohstofferzeugung aus erneuerbaren Ressourcen;
7. die Schaffung von geeigneten Voraussetzungen für die Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse;
8. die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden und Wasser, und die Förderung von Maßnahmen zur Minderung der Folgen des Klimawandels für die Land- und Forstwirtschaft;
9. die Erhaltung der bäuerlichen Kultur;
10. der freiwillige Verzicht der Land- und Forstwirtschaft auf Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen auf allen Gebieten der Produktion und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen;
11. eine breite Bewusstseinsbildung für die Anerkennung von Leistungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Gesellschaft.