LWG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Wahlbezirke
§ 4 § 4*) Wahlsprengel
(1) Jede Gemeinde bildet wenigstens einen Wahlsprengel.
(2) Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern und Gemeinden mit großer räumlicher Ausdehnung können nach Bedarf in zwei oder mehrere Wahlsprengel geteilt werden.
(3) Besondere Wahlsprengel können auch für jene Wahlberechtigten geschaffen werden, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer Wohneinrichtung der Integrationshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe in stationärer Betreuung befinden.
(4) Die Festsetzung und Abgrenzung der Wahlsprengel obliegt der Gemeindewahlbehörde. Sie hat mindestens einen Wahlsprengel zu bestimmen, in dem Wahlkartenwähler ihr Wahlrecht ausüben können.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 35/2024
§ 32 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 32 § 32*) Abschluss der Wahlvorschläge
…der §§ 30 und 31 keine Wahlwerber aufweisen, sind zurückzuweisen. (3) Die Landeswahlbehörde hat die verbliebenen Wahlvorschläge zu reihen. Bezirkswahlvorschläge sind wahlbezirksweise zu reihen. (4) Die im Abs. 3 vorgesehene Reihung ist hinsichtlich der Wahlvorschläge von Parteien, die bereits im Landtag vertreten sind, nach der Zahl der bei der letzten…
§ 24 § 24*) Abschluss der Wählerverzeichnisse
…abgeschlossene Wählerverzeichnis ist der zuständigen Gemeindewahlbehörde und den zuständigen Sprengelwahlbehörden zu übergeben ( § 8 ). Eine Übergabe des Wählerverzeichnisses an die für die besonderen Wahlsprengel ( § 4 Abs. 3 ) eingerichteten Sprengelwahlbehörden findet nicht statt. *) Fassung LGBl.Nr. 61/2012, 44/2013, 21/2014…
§ 6 § 6*) Wahlkarten
…Stimmabgabe vor der Sprengelwahlbehörde im Wahlsprengel nach Abs. 1 , b) Stimmabgabe vor der Wahlbehörde eines anderen Wahlsprengels, in dem Wahlkartenwähler ihr Wahlrecht ausüben können ( § 4 Abs. 4 ), c) Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde im Falle des Abs. 3 lit. b sowie des § 45 Abs. 3 oder d) Übermittlung der…
§ 11 § 11*) Bestellung der Wahlbehörden
…acht Wochen nach dem Stichtag (§ 22 Abs. 1) mit Bescheid zu bestellen. Sie bleiben, abgesehen von Änderungen aufgrund von Abs. 3, § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 1 , bis zur Neubestellung nach der Ausschreibung der folgenden Wahl zum Landtag im Amt. Die Landesregierung hat vor der Bestellung eines…
§ 11 LWG · LWG · Landwirtschaftsgesetz 1992
§ 11 Inkrafttreten und Vollziehung
…§ 1 erster Halbsatz, § 1 Z 7, § 2 Abs. 2 Z 2, § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1, Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 Z 3, § 7 Abs. …
§ 5 Bergbauernbetriebe und Betriebe in benachteiligten Regionen
…und die innere Verkehrslage sowie das Klima erheblich erschwerte Lebens- und Produktionsbedingungen ergeben. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft kann unter Bedachtnahme auf § 4 Abs. 1 mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates durch Verordnung die Bergbauernbetriebe, einzeln oder nach Gemeinden und Gemeindeteilen zusammengefaßt, bestimmen. (Anm. 1) (___________________ Anm…
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