LandesrechtTirolLandesesetzeVerjährungsverzicht des Landes Tirol gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt

Verjährungsverzicht des Landes Tirol gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt

In Kraft seit 27. November 2020
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