§ 2 § 2 — Landes-Personalvertretungsgesetz 1994
Gliederung
Rückverweise
Die Gesamtheit der Bediensteten bildet die Personalvertretung der Tiroler Landesbediensteten. Die Personalvertretung ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie hat ihren Sitz beim Amt der Landesregierung.