LandesrechtSteiermarkLandesesetzeAufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegene Gemeinde Murfeld wird wie folgt aufgeteilt:

1. die Katastralgemeinde Seibersdorf bei St. Veit 66233 wird in die im politischen Bezirk Leibnitz gelegene Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark und

2. die Katastralgemeinden Oberschwarza 66221, Unterschwarza 66238, Lichendorf 66215 und Weitersfeld 66242 werden in die im politischen Bezirk Leibnitz gelegene Marktgemeinde Straß in Steiermark

eingegliedert.

§ 2

§ 2

Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.

§ 3

§ 3

(1) Ab Wirksamwerden der Aufteilung der Gemeinde Murfeld sind anhängige Verwaltungsverfahren von den Gemeindebehörden der aufnehmenden Marktgemeinden weiterzuführen, in deren sachliche und örtliche Zuständigkeit die Angelegenheit fällt.

(2) Die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gelten als entsprechende Dienstverhältnisse der Marktgemeinde Straß in Steiermark.

§ 4

§ 4

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.