Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.
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