§ 2 Disziplinarstrafen — Disziplinarordnung der Steirischen Landesjägerschaft
Rückverweise
Disziplinarstrafen sind
a) die Rüge;
b) die Geldbuße bis zu EUR 3.750,–
c) der zeitliche Ausschluß aus der Steirischen Landesjägerschaft für die Dauer von höchstens fünf Jahren;
d) der dauernde Ausschluß aus der Steirischen Landesjägerschaft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000