§ 12 § 12 — Ruhebezüge der Bürgermeister der steirischen Gemeinden
Gliederung
5. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 12 § 12
Rückverweise
Dieses Gesetz tritt mit 1.Jänner 1975 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/1979
…5.977 km zurückgelegt. Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs betrug bei erstmaligem Inverkehrbringen 300.000 km, die Restlaufleistung bei Ankauf durch den Kläger 193.000 km. [12] Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beklagte bei Kaufvertragsabschluss und Übergabe vom Wasser- und Ölverlust des Fahrzeugs Kenntnis hatte. Hätte der Kläger davon gewusst…