§ 12 § 12 — Ruhebezüge der Bürgermeister der steirischen Gemeinden
Gliederung
5. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 12 § 12
Rückverweise
Dieses Gesetz tritt mit 1.Jänner 1975 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/1979
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