Allen Bürgermeistern, die nach dem 27.April 1945 aus ihrem Amt ausgeschieden sind oder ausscheiden, gebührt ein Ruhebezug oder eine einmalige Zuwendung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/1979
…Sitzung den Beschluss gefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Kläger ist freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Landeskrankenhauses * und veranstaltet in Absprache mit der Betriebsleitung – zum Zweck der Förderung der betrieblichen…