Durch Verordnung der Landesregierung werden die näheren Regelungen getroffen zu
1. der Beschreibung der Lärmindizes;
2. den Bewertungsmethoden für Lärmindizes;
3. den Schwellenwerten und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen;
4. den Anforderungen für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten und von Aktionsplänen sowie zusätzlich notwendiger Angaben;
5. der genauen räumlichen Festlegung der Ballungsräume;
6. den elektronischen Datenformaten für die Übermittlung der strategischen Lärmkarten, Aktionspläne und Berichte.
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