(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Juli 2007, in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
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