§ 2 — Gewässeraufsicht
Rückverweise
§ 2
Voraussetzung
Zu Gewässeraufsichtsorganen dürfen nur Personen bestellt werden, die mit ihrer Bestellung einverstanden sind und im übrigen die Anforderungen nach § 132 Abs 3 und 4 Wasserrechtsgesetz 1959 erfüllen.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…