(1) Landesbedienstete, auf deren Dienstverhältnis dieses Gesetz bereits vor dem 1. Jänner 2020 anzuwenden war und die nicht in Krankenanstalten oder in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind, können eine schriftliche Erklärung abgeben, wonach sich ihr Anspruch auf Dienstbezüge nach dem 4. Abschnitt des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes bestimmen soll.
(2) Eine Erklärung nach Abs. 1 wird mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. Sie ist unwiderrufbar. Die Beifügung einer Bedingung ist bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Erklärung unzulässig.
(3) Bei Dienstverhältnissen mit Sonderregelungen ist eine Erklärung nach Abs. 1 nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber zulässig.
*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019
Rückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 111d § 111d*)Erklärung über den Wechsel in das „Gehaltssystem neu“(Novelle LGBl.Nr. 65/2019)
(1) Landesbedienstete, auf deren Dienstverhältnis dieses Gesetz bereits vor dem 1. Jänner 2020 anzuwenden war und die nicht in Krankenanstalten oder in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind, können eine schriftliche Erklärung abgeben…
§ 111e § 111e*)Überführung in das „Gehaltssystem neu“(Novelle LGBl.Nr. 65/2019)
…Landesbedienstete, die eine Erklärung nach § 111d Abs. 1 abgegeben haben, sind ihrer Verwendung entsprechend unter Anwendung des § 64 Abs. 6 der zutreffenden Modellstelle zuzuordnen. Sie sind in jene Gehaltsstufe einzustufen…
§ 127 § 127*)Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 65/2019
…1) Das Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 65/2019, tritt, ausgenommen Abs. 2, mit 1. Jänner 2020 in Kraft. (2) Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes in der…
§ 82c § 82c*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen des 4. Abschnittes
…nicht in Krankenanstalten oder in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind, und die keine Erklärung nach § 111d abgegeben haben, wonach sich ihr Anspruch auf Dienstbezüge nach dem 4. Abschnitt des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes bestimmen soll, richtet sich der Anspruch auf Dienstbezüge…