Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.
§ 121 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 121 § 121
…§§ 2 bis 4, 12, 39 Abs. 2a , §§ 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 58a, 62 Abs. 3 , §§ 63 bis 67, 68 Abs. 2 und 3 , § 73 Abs. 2 und 3, §§ 75 bis…
§ 98c § 98c
…die §§ 11 bis 13, 15 bis 17 und 18b , 2. hinsichtlich der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen § 19 und 3. hinsichtlich der Beweislastumkehr § 19a Abs. 1. (3) Die Beamtin oder der Beamte darf als Reaktion auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung…
§ 93 § 93
…des Beamten für ihre oder seine dienstliche Verwendung gewährt worden ist: höchstens drei Jahre; b) zur aa) Begründung eines Dienstverhältnisses gemäß den §§ 3 oder 4 des Entwicklungshelfergesetzes oder bb) Teilnahme an Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union (insbesondere so genannten Twinning-Projekten) oder cc) Begründung eines…
§ 11 § 11
…Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses (Probezeit) ........................ 1 Kalendermonat, nach Ablauf der Probezeit ............................................................................................ 2 Kalendermonate, und nach Vollendung des zweiten Dienstjahres ............................................................ 3 Kalendermonate. Die Kündigungsfrist hat mit Ablauf eines Kalendermonates zu enden. (3) Während der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen, später nur mit Angabe…
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