§ 46a Umsetzungshinweis
In Kraft seit 21. Dezember 2024
Up-to-date
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden