(1) Bediensteten, die anstelle von verhinderten Landesbediensteten kurzfristig einen verlängerten Dienst gemäß § 4 KA-AZG leisten oder einen Dienst im Rahmen eines Schicht- oder Wechseldienstes übernehmen, gebührt je Dienst eine Erschwernisabgeltung, deren Ausmaß in einem Prozentsatz des Einkommensansatzes der Einkommensstufe 1 des Einkommensbandes 1 aus dem Einkommensschema 2 festzulegen ist. Die Festlegung kann in einer nach Modellstellen unterschiedlichen Höhe erfolgen.
(2) Bediensteten der Modellfunktionen medizinische Assistenzberufe, Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Operationstechnische Assistenz und Anästhesietechnische Assistenz, Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe, deren Dienst sowohl die Anforderungen des § 33 als auch des § 34 erfüllt (zB Dienst in Intensiveinheiten), gebührt eine kombinierte Erschwernis- und Gefahrenabgeltung. Bei der Bemessung dieser Abgeltung ist auf die Art und das Ausmaß der Gefahr und der Erschwernis angemessene Rücksicht zu nehmen. Neben der kombinierten Erschwernis- und Gefahrenabgeltung kann keine andere pauschalierte Abgeltung der in den § 33 und 34 geregelten Art bezogen werden.
Rückverweise
LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 15 Zulagen
…aus dem Einkommensschema 2. (8) Bedienstete des Gesundheitsbereichs in den Einkommensbändern 5 bis 13 des Einkommensschemas 2, denen keine kombinierte Erschwernis- und Gefahrenabgeltung (§ 35 Abs 2) gebührt, erhalten eine Ergänzungszulage in nachstehender Höhe: Einkommensband: Zulagenhöhe in Prozent aus EB 1/1*: 5 6,291 6 6,291 7 6,291 8…
§ 4 Monatseinkommen und Sonderzahlung
…ist, zählen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Ergänzungszulage (§ 15 Abs. 8) und die kombinierte Erschwernis- und Gefahrenabgeltung (§ 35 Abs. 2) zum Monatseinkommen. (2) Die Landesamtsdirektorin oder der Landesamtsdirektor und die Landesamtsdirektor-Stellvertreterin oder der Landesamtsdirektor-Stellvertreter erhalten abweichend von Abs. 1…
§ 29 § 29
… % reduzierten Monatseinkommen und bei Mehrstunden aus dem Monatseinkommen der oder des Bediensteten. Bei Bezieherinnen und Beziehern der kombinierten Erschwernis- und Gefahrenabgeltung gemäß § 35 Abs 2 ist diese bei der Berechnung des Monatseinkommens gemäß § 4 Abs 1 einzurechnen, jedoch fiktiv in einer einem 14-maligen…
§ 27 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
…Erschwernisabgeltung (§ 34), 6a. die Aufwandsentschädigung (§ 34a), 6b. die Belohnung (§ 34b), 7. die besonderen Abgeltungen für den Gesundheitsbereich (§ 35), 8. der Fahrtkostenzuschuss (§ 36), 9. die Jubiläumszuwendung (§ 37), 10. die Reisegebühren (§ 38). Ein Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer…