L-VBG
Gliederung
8. Abschnitt Bezüge der nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegenden Vertragsbediensteten
Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II § 46
§ 56a Nebengebühren im Entlohnungsschema kp
Rückverweise
(1) Zusätzlich zum festgelegten Monatsentgelt gebührt Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas kp für die Leitung von Kinderbetreuungseinrichtungen anstelle der Verwendungszulage gemäß § 75 Abs 1 Z 3 L-BG eine monatliche pauschalierte Nebengebühr in der Höhe von 120,00 Euro für die erste Gruppe und von jeweils 40,00 Euro für jede weitere Gruppe.
(2) Für die Tätigkeit als Sonderkindergartenpädagogin und Sonderkindergartenpädagoge gebührt eine monatliche pauschalierte Nebengebühr in der Höhe von 230,00 Euro.
§ 56a L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 56a Nebengebühren im Entlohnungsschema kp
…§ 56a (1) Zusätzlich zum festgelegten Monatsentgelt gebührt Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas kp für die Leitung von Kinderbetreuungseinrichtungen anstelle der Verwendungszulage gemäß § 75 Abs 1 Z 3…
Erhöhung der Bezüge der Landesbediensteten – 2025
§ 6 Entlohnung der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen ab dem 1. Jänner 2025
…15 4.334,80 16 4.501,50 17 4.668,00 18 4.834,60 19 4.987,10 (2) Die Höhe der monatlichen pauschalierten Nebengebühr für die Leitung von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 56a Abs 1 L-VBG beträgt ab dem 1. Jänner 2025 167,90 € für die erste Gruppe und jeweils 56,00 € für jede weitere Gruppe. (3…