LandesrechtSalzburgVerordnungenErhöhung der Bezüge der Landesbediensteten – 2025§ 6

§ 6Entlohnung der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogenab dem 1. Jänner 2025

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

(1) Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, die nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegen, beträgt ab dem 1. Jänner 2025 in Euro:

Entlohnungsstufe Entlohnungsgruppe kp
1 3.072,10
2 3.099,80
3 3.127,60
4 3.155,40
5 3.183,00
6 3.211,00
7 3.252,60
8 3.294,10
9 3.363,40
10 3.474,50
11 3.613,10
12 3.807,50
13 3.987,80
14 4.154,40
15 4.334,80
16 4.501,50
17 4.668,00
18 4.834,60
19 4.987,10

(2) Die Höhe der monatlichen pauschalierten Nebengebühr für die Leitung von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 56a Abs 1 L-VBG beträgt ab dem 1. Jänner 2025 167,90 € für die erste Gruppe und jeweils 56,00 € für jede weitere Gruppe.

(3) Die Höhe der monatlichen pauschalierten Nebengebühr für Sonderkindergärtenpädagoginnen und Sonderkindergartenpädagogen gemäß § 56a Abs 2 L-VBG beträgt ab dem 1. Jänner 2025 321,80 €.

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