§ 44 — L-VBG
Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I
Das Entlohnungsschema I umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen:
Entlohnungsgruppe a = Höherer Dienst,
Entlohnungsgruppe b = Gehobener Dienst,
Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,
Entlohnungsgruppe d = Mittlerer Dienst,
Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst,
Entlohnungsgruppe Erzieher.
§ 41c L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 41c 8. Abschnitt Bezüge der nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegenden Vertragsbediensteten Anwendungsbereich des 8. Abschnittes
…ist dieser Abschnitt auf Vertragsbedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zum Land vor dem 1. Jänner 2016 begründet worden ist und die keine wirksame Erklärung gemäß § 44 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG) abgeben haben.…
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