L-BG
Gliederung
2. Abschnitt Dauer des Dienstverhältnisses, Ruhestand
§ 2a Anerkennung fremder beruflicher Eignungsnachweise
(1) Auf die Anerkennung von fremden Berufsausbildungen und -qualifikationen zur Erfüllung der besonderen Ernennungserfordernisse findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (BQ-AnerG) Anwendung.
(2) Eine Anerkennung setzt voraus, dass die angestrebte Verwendung dem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftsstaates im Wesentlichen entspricht.
Bezirkshauptmannschaften-Gesetz
§ 2 Bezirkshauptmann oder Bezirkshauptfrau
…Bundes oder eines anderen Bundeslandes erfolgreich abgelegt hat und über eine mehrjährige Erfahrung in einer Verwaltungsdienststelle verfügt. Auf die Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise findet § 2a L-BG sinngemäß Anwendung. Mit Personen, die keine Landesbeamten oder Landesbeamtinnen sind, ist bei der Bestellung ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Salzburg zu begründen ( § …
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