KBBG
Gliederung
III. Hauptstück Kinderspielgruppen § 31 Allgemeines
§ 35 § 35 Sachliche Erfordernisse
Dem Rechtsträger obliegen die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Kinderspielgruppe notwendigen Gebäude und sonstigen Liegenschaften, deren Reinigung, Beleuchtung und Beheizung, die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung und der Bildungs- und Beschäftigungsmittel, die Deckung des sonstigen Sachaufwandes sowie die Beistellung des zur Betreuung der Gebäude und sonstigen Liegenschaften allenfalls erforderlichen Personals.
§ 37 KBBG · KBBG · Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
§ 37
Für den Betrieb sonstiger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, wie beispielsweise Ferienheime, Ferienlager oder die stundenweise Betreuung in Hotels oder Einkaufszentren oder in Ergänzung zur Betreuung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, gelten die Bestimmungen der §§ 34 bis 36…
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