(1) Wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Anschlussbeitrages wesentlich ändert, kann ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben werden.
(2) Die erstmalige Umwidmung einer Wohnung in eine Ferienwohnung stellt jedenfalls eine wesentliche Änderung der Bewertungseinheit im Sinne des Abs. 1 dar.
(3) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages errechnet sich aus dem zusätzlich zu leistenden Unterschiedsbetrag zwischen dem neuen und dem bereits geleisteten Anschlussbeitrag, wobei der bereits geleistete Anschlussbeitrag unter Anwendung des geltenden Beitragssatzes rechnerisch neu festzusetzen ist. Für die Ermittlung des neuen Anschlussbeitrages sind bei der Berechnung der Teileinheit nach § 14 Abs. 2 lit. a die Außenwände insoweit zu berücksichtigen, als sie schon bei der Ermittlung des bereits geleisteten Anschlussbeitrages berücksichtigt wurden.
(4) Der Abgabenanspruch entsteht mit der Vollendung des Vorhabens, das eine wesentliche Änderung nach Abs. 1 bewirkt.
*) Fassung LGBl.Nr. 32/2017, 33/2024
Rückverweise
KanalG. · Kanalisationsgesetz
§ 15
(1) Wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Anschlussbeitrages wesentlich ändert, kann ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben werden. (2) Die erstmalige Umwidmung einer Wohnung in eine Ferienwohnung stellt jedenfalls eine wesentliche Änderung der Bewertungseinheit im Sinne…
§ 16
…1) Beim Wiederaufbau von abgebrochenen oder zerstörten Bauwerken sind geleistete Kanalisationsbeiträge verhältnismäßig anzurechnen. Die Bestimmungen des § 15 Abs. 3 gelten sinngemäß. (2) Wiederaufbau im Sinne des Abs. 1 ist jede Neuerrichtung anstelle eines zerstörten oder abgebrochenen Bauwerks auf demselben Baugrundstück innerhalb…
§ 28
…bereits ein endgültiger Anschlussbeitrag vorgeschrieben worden ist, kann ein Ergänzungsbeitrag und ein Nachtragsbeitrag erhoben werden, wenn nach der Vorschreibung des Anschlussbeitrages ein Tatbestand nach § 15 bzw. § 17 Abs. 1 lit. a verwirklicht und aus diesem Grund noch kein Ergänzungsbeitrag bzw. Nachtragsbeitrag erhoben worden ist. Bei Vorschreibung eines solchen Nachtragsbeitrages…