Es werden folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:
Leiter des Inneren Dienstes
Leiter des Bauamtes
Leiter der Stadtwerke
Technischer Leiter der Stadtwerke
Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke
Leiter der Gesundheitsabteilung
Leiter des Kontrollamtes
Leiter des Schlachthofes
Magistratsdirektor
Baudirektor
Generaldirektor der Stadtwerke
Technischer Direktor der Stadtwerke
Kaufmännischer Direktor der Stadtwerke
Stadtphysikus
Kontrollamtsdirektor
Schlachthofdirektor
Rückverweise
K-StBG · Kärntner Stadtbeamtengesetz 1993 - K-StBG
§ 66 § 66Verwendungsbezeichnungen
…1) Der Beamte ist zur Führung einer Verwendungsbezeichnung berechtigt, sofern für die von ihm ausgeübte Funktion eine Verwendungsbezeichnung in diesem Gesetz vorgesehen ist. (2) Die Verwendungsbezeichnungen der Beamten werden in der Anlage 2 geregelt. Die Verwendungsbezeichnungen können, soweit es sprachlich möglich ist, in der Form geführt werden, die das…