§ 11 § 11Strategische Jahresplanung
In Kraft seit 01. März 2018
Up-to-date
Die Rechtsträger gemäß § 1 Abs. 1 haben ihrem Schulden- und ihrem Liquiditätsmanagement eine strategische Jahresplanung zu Grunde zu legen.
Rückverweise
K-SpvG · Kärntner Spekulationsverbotsgesetz – K-SpvG
§ 13 § 13Nähere Vorschriften
…dürfen, 3. die Organisation des Vier-Augen-Prinzips nach § 9 Abs. 1 und 4. die Erfordernisse der strategischen Jahresplanung gemäß § 11 erlassen. (2) Die Landesregierung kann mit Verordnung nähere Bestimmungen über die Form, den Inhalt und die Art der Übermittlung der Berichte gemäß § 12…