§ 82b § 82bGeltungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§§ 83, 84 und 85 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§ 83, 84 und 85 schließt die Anwendung des § 82a aus.
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