Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 1
…Anlage 1 (zu § 31 Abs. 1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I gemäß § 31 Abs. 1 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025…
Anl. 16
…die einzelnen Berufsfamilien und Modellfunktionen einschließlich deren Zuordnung zu den Entlohnungsklassen dargestellt sind. Dem Einreihungsplan für das Entlohnungsschema V sind folgende Berufsfamilien und Modellfunktionen zugeordnet: 1. Führung, bestehend aus den Modellfunktionen a) Führung IVB b) Führung IVA c) Führung IIIB d) Führung IIIA e) Führung II f) Führung I 2. Landtag…
§ 31 § 31Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I
…§ 31 Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I (1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I ist in der Anlage 1 festgelegt. (2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1. (3) entfällt. (4…
§ 32 § 32Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II
…§ 32 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II (1) Das Entlohnungsschema II umfaßt die folgenden Entlohnungsgruppen: Entlohnungsgruppe p1 = besonders qualifizierter handwerklicher Dienst, Entlohnungsgruppe p2 = qualifizierter handwerklicher Dienst, Entlohnungsgruppe p3 = handwerklicher Dienst, Entlohnungsgruppe p4 = qualifizierter…