K-LVBG 1994
(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I ist in der Anlage 1 festgelegt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) entfällt.
(4) entfällt.
Anl. 1 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 1
…Anlage 1 (zu § 31 Abs. 1 ) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I gemäß § 31 Abs. 1 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung , LGBl. Nr. 82/2025…
§ 5 § 5 Prüfung
…sind in Ausübung dieses Amtes an keine Weisungen gebunden. Die Prüfungskommission muss die Landesregierung auf Verlangen über alle Gegenstände ihrer Geschäftsführung informieren. (4) § 31 Abs. 1 bis 5 K-DRG 1994 gilt sinngemäß mit der Maßgabe, daß die Aufgaben der Landesregierung nach § 31 Abs. 1 vom Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft wahrgenommen werden, und…
§ 17a § 17a Schutz vor Benachteiligung
…solche Meldung nicht benachteiligt werden. (2) Der Vertragsbedienstete, der zulässigerweise Verstöße gegen das Unionsrecht an eine interne oder externe Meldestelle nach dem Kärntner Hinweisgeberschutzgesetz – K-HSchG , oder nach gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften oder an die zuständigen Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union meldet, oder Informationen über Verstöße nach Art…
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