(1) Alle Leistungen der Krankenanstalten in der allgemeinen Gebührenklasse (insbesondere im stationären, halbstationären und tagesklinischen Bereich einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden Leistungen) sind, unbeschadet der Bestimmungen des § 57, zur Gänze mit den vom Kärntner Gesundheitsfonds gezahlten LKF-Gebührenersätzen abgegolten. Die vom Versicherten für sich oder für Angehörige nach § 447f ASVG zu leistenden Kostenbeiträge sind von der Krankenanstalt für Rechnung des Kärntner Gesundheitsfonds einzuheben.
(2) Eine aus organisatorischen Gründen notwendige Überstellung eines Patienten in eine andere Krankenanstalt ist durch die LKF-Gebührenersätze abgegolten.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Leistungen im Rahmen der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen, für die in § 58 Abs. 1 angeführten Leistungen und die im Einvernehmen zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Landesregierung ausgenommenen Leistungen (Art. 43 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Rückverweise
K-KAO · Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 - K-KAO
§ 77 § 77
(1) Alle Leistungen der Krankenanstalten in der allgemeinen Gebührenklasse (insbesondere im stationären, halbstationären und tagesklinischen Bereich einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden Leistungen) sind, unbeschadet der Bestimmungen des § 57, zur Gänze mit den vom Kärn…
§ 79
…§ 79 Kostentragung durch den Patienten Wenn von Fondskrankenanstalten Leistungen gemäß § 77 Abs 1 erbracht werden, hat der Rechtsträger der Krankenanstalt oder der Kärntner Gesundheitsfonds gegenüber dem Versicherten, Patienten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen hieraus keinen…
§ 78 § 78
…1) Den Sozialversicherungsträgern und dem Kärntner Gesundheitsfonds steht nach Maßgabe der folgenden Absätze hinsichtlich der Patienten, für deren Anstaltspflege sie gemäß § 77 aufzukommen haben, das Recht zu, a) in alle den Krankheitsfall betreffenden Unterlagen der Anstalt (zB Krankengeschichte, Röntgenaufnahmen, Befunde) durch einen beauftragten Arzt oder eine derselben…
§ 80 § 80
…werden durch privatrechtliche Verträge geregelt. Ansprüche auf Zahlungen können durch diese Verträge nicht rechtsgültig begründet werden, sofern es sich nicht um Leistungen nach § 77 Abs. 3 handelt. Die Verträge, ausgenommen Vereinbarungen über Leistungen im Sinne des § 59 Abs. 1 zweiter Satz B-KUVG, sind zwischen…