§ 77 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. November 1992
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
§ 77 K-GVBG · K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
§ 77 Inkrafttreten
Abschnitt VI Übergangs- und Schlußbestimmungen (1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. (2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bestimmt…