§§ 17 bis 19 und 147 Abs. 5 bis 9 und 10a K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71 sowie § 61 K-LVBG 1994, LGBl. Nr. 73, sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
§ 52 § 52Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegenAusübung bestimmter Funktionen
…§§ 17 bis 19 und 147 Abs. 5 bis 9 und 10a K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71 sowie § 61 K-LVBG 1994, LGBl. Nr. 73, sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 66 § 66Pflegefreistellung
…die das Kind ständig betreut, aus Gründen des § 23 Abs. 2 Z 1 bis 4 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes (K-MEKG 2002), LGBl. Nr. 63/2002, für diese Pflege ausfällt oder c) wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder…
§ 55 § 55Erholungsurlaub
…ergebenden Bruchteile von Urlaubsstunden sind auf volle Urlaubsstunden aufzurunden. Dies gilt sinngemäß für Zeiten eines Karenzurlaubes, einer Karenz, einer Außerdienststellung, einer Dienstfreistellung nach § 52, einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, einer Enthebung vom Dienst, einer Familienhospizkarenz, eines Sabbaticals, eines Bezuges von Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG oder Umschulungsgeld nach §…