Den Elementarpädagogen gebührt die Verwaltungsdienstzulage gemäß § 28c. Sie entspricht bei Elementarpädagogen der Verwendungsgruppe K der den Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklassen III bis V jeweils gebührenden Verwaltungsdienstzulage.
K-GBG · Kärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBG
§ 71 § 71Verwaltungsdienstzulage für Elementarpädagogen
…§ 71 Verwaltungsdienstzulage für Elementarpädagogen Den Elementarpädagogen gebührt die Verwaltungsdienstzulage gemäß § 28c. Sie entspricht bei Elementarpädagogen der Verwendungsgruppe K der den Beamten der Allgemeinen Verwaltung…
§ 72 § 72Dienstzulage für Kindergartenleitung
…§ 72 Dienstzulage für Kindergartenleitung (1) Der Leiterin eines Kindergartens (§ 13 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – K-KBBG) gebührt neben der Verwaltungsdienstzulage (§ 71) eine Dienstzulage nach der Anzahl und der Art der Kindergruppen (Abs. 2). (2) Die Dienstzulage ist in der Anlage 6 festgelegt.…
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