K-GBG
Gliederung
II. Abschnitt Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Bedienstete
1. Unterabschnitt Dienstverhältnis § 4 Allgemeine Ernennungserfordernisse
§ 7 entfällt
§ 8 des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, gilt sinngemäß.
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