K-DRG 1994
Gliederung
III. Teil Gehaltsrecht
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 138 Bezüge
§ 156 § 156 Journaldienstzulage
(1) Dem Beamten, der außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden zu einem Journaldienst herangezogen wird, gebührt für die im Journaldienst enthaltene Bereitschaftszeit und Dienstleistung an Stelle der Vergütungen nach den §§ 153 und 155 eine Journaldienstzulage.
(2) Die Landesregierung hat die Höhe der Journaldienstzulage unter Bedachtnahme auf die Dauer des Dienstes und die durchschnittliche Inanspruchnahme während dieses Dienstes festzusetzen.
§ 157 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 157 § 157 Bereitschaftsentschädigung
…hat, um bei Bedarf auf der Stelle seine dienstliche Tätigkeit aufnehmen zu können, gebührt hiefür an Stelle der in den §§ 153 bis 156 bestimmten Nebengebühren eine Bereitschaftsentschädigung, bei deren Bemessung auf die Dauer der Bereitschaft Bedacht zu nehmen ist. (2) Dem Beamten, der verpflichtet ist, sich in seiner…
§ 151 § 151 Nebengebühren
…2. die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan ( § 154 ), 3. die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) ( § 155 ), 4. die Journaldienstzulage ( § 156 ), 5. die Bereitschaftsentschädigung ( § 157 ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 158 ), 7. die Belohnung ( § 159 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 160 ), 9…
§ 287 § 287 Anspruchsbegründende Nebengebühren, Nebengebührenwerte
…2. Pauschalvergütungen für verlängerten Dienstplan nach § 154 , 3. Sonn- und Feiertagsvergütungen (Sonn- und Feiertagszulagen) nach § 155 , 4. Journaldienstzulagen nach § 156 , 5. Bereitschaftsentschädigung nach § 157 , 6. Mehrleistungszulagen nach § 158 , 7. Erschwerniszulagen nach § 160 , 8. Gefahrenzulagen nach § 161. (1a…
§ 167 § 167 Pensionsbeitrag
…2. Pauschalvergütungen für verlängerten Dienstplan nach § 154 , 3. Sonn- und Feiertagsvergütungen (Sonn- und Feiertagszulagen) nach § 155 , 4. Journaldienstzulagen nach § 156 , 5. Bereitschaftsentschädigungen nach § 157 , 6. Mehrleistungszulagen nach § 158 , 7. Belohnungen nach § 159 , 8. Erschwerniszulagen nach § 160 , 9…
§ 50n K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 50n § 50n Nebengebühren und sonstige Vergütungen
…Vergütungen: 1. Überstundenvergütung und Mehrleistungsvergütung ( § 48 ), 2. Sonn- und Feiertagsvergütung, Sonn- und Feiertagszulage ( § 49 ), 3. Journaldienstzulage unter sinngemäßer Anwendung des § 156 K-DRG 1994 , 4. Bereitschaftsentschädigung unter sinngemäßer Anwendung des § 157 K-DRG 1994 , 5. Belohnung unter sinngemäßer Anwendung des § 159 K-DRG, 6. Jubiläumszuwendung…
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