LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Bildungsverwaltungsgesetz2. Abschnitt Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Leistungsfeststellung § 5 Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen§ 6

§ 6§ 6 Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an öffentlichen Berufsschulen

In Kraft seit 01. Januar 2019
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